Heute schon GEZahlt? GEZ endlich auch strafbewehrter Sprachwächter
Freitag, 24. August 2007
Ganz offenbar scheint die GEZ mit ihrer Arbeit nicht ganz ausgelastet zu sein. Oder wie soll man es sich erklären, daß dort Mitarbeiter die Zeit finden, detaillierte Listen über angebliche fehlerhafte (wer beurteilt sowas eigentlich?) Bezeichnungen von GEZ-bezogenen Vorgängen/Aktivitäten etc. anzufertigen und dann Betreiber von Internetseiten wie Akademie abzumahnen.
Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühren”, “PC-Gebühr”, “Gebührenfahnder”, “GEZ-Anmeldung” oder “GEZ-Abmeldung” nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, “ein negatives Image der GEZ hervorzurufen”.
Nun muß ich festhalten, daß ich selbst nicht erinnere ob bzw. wann zuletzt ich die betreffende Site besucht habe. Insofern kann und will ich auch nicht behaupten, daß dort alles korrekt geschildert war. So sollen dort in der Tat (dieser Schluß dürfte zulässig sein, da der Betreiber dem vernehmen nach die entsprechenden Abmahnungspunkte akzeptiert hat) Behauptungen ohne entsprechenden Nachweis aufgestellt worden sein etc., so schreibt beispielsweise Spiegel Online unter “Rabiate Imagepflege”:
Die von der GEZ abgemahnten Behauptungen “im Sinne einer üblen Nachrede” betreffen vor allem Texte auf Akademie.de, die von angeblichem Fehlverhalten der GEZ berichten. Da ging es darum, wie die GEZ Daten sammelt, Schwarzseher aufspürt und mit An- und Abmeldungen umgeht. Die entsprechenden Passagen der beanstandeten Artikel auf Akademie.de lesen sich in der Tat oft vage und verallgemeinernd.
So ist die Rede davon, die GEZ gebe häufig an, bestimmte Schreiben seien nicht eingegangen - eine Tatsachenbehauptung, die nicht weiter belegt wird und so ganz gewiss nicht stimmt. In diesen Punkten ist die GEZ-Abmahnung durchaus nachvollziehbar, so absurd die Begriffs-Übersetzungen wirken mögen. Was zum Beispiel die Punkte zur üblen Nachrede angeht, wollen die Abgemahnten auch die entsprechende Erklärung gegenüber der GEZ anstandslos unterzeichnen.
Kommen wir aber zum für die Allgemeinheit Wesentlichen: Darf sich eine aus dem Geld der im Volksmund völlig fälschlich als Gebührenzahler bezeichneten Menge aus natürlichen und juristischen Personen (ACHTUNG: Laut GEZ darf man “Gebührenzahler” nämlich nicht mehr schreiben, sondern muß elegant-prägnant: “Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht” formulieren) finanzierte GEZ zum Sprachwächter aufschwingen? Dieselbe GEZ, die - wo Johan in seinem Blog zu Recht darauf hinweist - auf Ihrer Webseite mit “Schon GEZahlt?” wirbt? Gehören solche Abmahnungen zur Volkserziehung eigentlich zum gesetzlichen Auftrag der GEZ? Die GEZ selbst schreibt gleich frontal auf ihrer Webseite: “... Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.”
Vielleicht sollte die GEZ erstmal sich selbst abmahnen. Denn auf der eigenen Website von Gebührenbescheiden statt wie gefordert Bescheiden der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalten über die gesetzliche Rundfunkgebühr. Oder geht es der GEZ darum, nicht in Zusammenhang mit Gebührenbescheiden genannt zu werden (denn in der Abmahnung scheint es insb. um die Verwendung von GEZ als Präfix zu gehen)? Dann sollte sich die GEZ ein anderes Aufgabenfeld suchen ![]()
Also liebe GEZ, mal ganz offen und ehrlich: Ich bezahle gern meine GEZ-Gebühren, äh ich als braver Gebührenzahler (wollte Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht sagen) meine natürlich gesetzliche Rundfunkgebühren...Aber es ist doch wirklich nicht zielführend und hilfreich zu einem Zeitpunkt, wo ohnehin die grundsätzliche Frage nach der Art und Weise der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender im Raume steht, auf diese Weise auch noch den letzten wohlmeinenden Rundfunkgebührenentrichter gegen sich aufzubringen, oder?
Kleine Lektüresammlung (allesamt ohne Haftung):
- Spiegel: Rabiate Imagepflege: GEZ mahnt Webseite wegen Begriff “GEZ- Gebühr” ab
- Focus: GEZ geht gegen Webportal vor
- heise: GEZ mahnt Bildungsportal wegen falscher Wortwahl ab
- Golem: GEZ geht gegen “GEZ-Gebühren” vor
- tariftip.de: GEZ kann eigenen Namen nicht mehr hören
- Journalisten-Union: GEZ-Bürokraten wollen Kritiker mundtot machen
- Sat+Kabel: GEZ-Streit: Gebührenzentrale verteidigt juristisches Vorgehen gegen Internet-Portal
- OpenPR: Software zur Vermeidung von GEZ Abmahnungen (zwei Dumme, ein Gedanke...denn ich hatte vorhin auch schon die Idee, einen entsprechenden Wort-Ersetzer/Text-Reiniger zu bauen...)

- Johans Blog: betrifft: GEZ - Abmahnung
- JovelBlog: GEZ-Gebühren gibt es nicht
- (un)zeitgemäße Betrachtungen: Die GEZ nimmt’s ganz genau
- Schockwellenreiter: Abmahnwahn: GEZ-Gebühren sollen nicht mehr GEZ-Gebühren heißen
- Senordaffy David Harnasch: Newspeak “GEZ-Gebühr”
- rechtsanwalt.com blog: “GEZ-Gebühr” existiert nicht - akademie.de abgemahnt
- Netzfischerin Nina: Abmahnung von der GEZ
- Bornheim Blog: GEZ-Neusprech
- Netzpolitik: GEZ gegen GEZ-Gebühren
- Blabla.de: Vorsicht vor der GEZ!
- Spiegelkritik: Ausgewogene Berichterstattung zur GEZ-Abmahnung
- Law Blog: GEZ regelt die Sprache
- JensScholz.com: GEZ liefert die Abmahnung der Woche
- Augs.Blog: Schreibe niemals GEZ-Abmahnung
- Zappis Welt: GEZ mahnt ab
- Tivoli-Blog: GEZ: Abmahnen bis aufs letzte Hemd
- Datenkraken: GEZ reloaded
- JakBlog: Dringend gesucht: Eine gute Agentur für die GEZ
- Berlin Blawg: GEZ-Sprech: Wahn und Wirklichkeit
- CIO Weblog: Die Medienstalinisten von der GEZ
- Advisign: GEZ-Abmahnung an akademie.de - Tatsachen, Rechtsansichten und Abkürzungen - was darf ich schreiben?
Nachtrag 24.08.07 17:30:
Soeben meldet heise: GEZ rudert bei Abmahnung wegen missliebiger Begriffe vorsichtig zurück
Tja, die GEZ ist wohl auch nicht mehr der Hort bürokratischer Standfestigkeit, der er mal war...oder sollte dort tatsächlich eine gewisse Einsicht in die Realität eingetreten sein? ![]()
| Dieser Text ist mir eine kleine Burgerbeteiligung fü McSteck wert: |
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