AGB-Überraschungsklausel?
Samstag, 8. September 2007
Frage an die Juristen unter uns: Wenn ein Hotel folgendes in seiner Informationsmappe auf dem Zimmer schreibt, dann fällt das ja wohl hoffentlich unter die Kategorie “Überraschungsklausel”, oder? ![]()
Dekoration: Bitte haben Sie Verständnis, daß wir in unserem Haus keine Schnittblumen wünschen und erlauben. Sie gestatten uns, mitgebrachte, im Zimmer lagernde Schnittblumen zu entfernen. Wir erhalten uns dadurch ein harmonisches Schwingungspotential, damit Sie sich gut erholen können. Für nähere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Frau xxx. Seminare und Vorträge diesbezüglich bieten wir Ihnen in unserem Seminarprogramm an.
| Dieser Text ist mir eine kleine Burgerbeteiligung fü McSteck wert: |
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Kommentare
Wie gut, dass ich eh nie Schnittblumen habe ...