Meine Güte. Egal welches Printmedium (bzw. Onlineableger) man liest: Fast wie gleichgeschaltet läuft da eine PropagandaInformationskampagne gegenüber Google StreetView. Überall werden einem großformatig abgelichtete besorgte Bürger präsentiert, die sich brutalstmöglich durch StreetView ausgespäht und in ihren Grundrechte verletzt sehen.

So auch heute in der totholzmanifestierten Speerspitze des Lokaljournalimus, der Ahrensburger Zeitung, Verzeihung, Stormarn-Beilage zum Hamburger Abendblatt (tut mir leid, daß ich mir jedesmal diese vollständige Ausformulierung geben muß, aber ich komme einfach nicht darüber hinweg, wie man so einen supergriffigen Titel erfinden konnte).

Da ist also der Ahrensburger René Schwartz abgelichtet (in der Hand hält er einen Ordner, ich frage mich: Sind das alles seine Widersprüche? (sieht eigentlich eher wie ein Steuererklärungsformular aus, aber egal)). Dieser darf „mit entschlossenem Blick“ sich nun dort also ausführlich auf vier Spalten (womit der Artikel ca. 50% der redaktionellen Seitenfläche okkupiert) ausbreiten, daß er gefragt werden will, „bevor jemand mein Haus fotografiert“ nach dem Motto: „Nur wer sich wehrt, wahrt seine Grundrechte“.

Dann folgen noch Ausführungen zu seiner Grundrechtsinterpretation und die Drohung, daß er das Recht habe, den bösen Konzern auf Schadenersatz zu verklagen. Natürlich fehlt auch nicht das Standardbeispiel mit den Kriminellen, die offenbar gern inaktuelles Fotomaterial dem Ortstermin zur Einbruchspotentielanalyse vorziehen. Denn natürlich wird nicht erwähnt, daß viele Monate vergehen, bevor die Aufnahmen überhaupt im Internet zu sehen sind, weil diese erst umfangreich anonymisiert werden (insb. werden Kennzeichen und Gesichter verpixelt).

Der gesamte Text enthält nicht eine einzige journalistisch-kritische Betrachtung/Hinterfragung der Argumentation.

Dabei lägen doch die wirklich spannenden Fragen auf der Hand, nämlich: Was unterscheidet Google von jedem anderen Unternehmen und jeder anderen x-beliebigen Privatperson, die durch Straßen fährt und von ihrem Recht (!) Gebrauch macht, im öffentlichen Verkehrsraum Fotos (oder gar Videos) aufzunehmen und diese ins Internet zu stellen? Ein Google-StreetView-Auto sieht nicht mehr, als jeder andere Verkehrsteilnehmer sehen kann. Zugegeben, die Kamera ist recht hoch installiert. Aber vom einem LKW-Führerhaus, einem Hoch- oder Doppeldeckerbus oder auch einem Trecker hat man dieselbe Perspektive.

Es ist nicht so, daß ich allen Aktivitäten (und ich verzichte hier bewußt auf das Wort Umtriebe) von Google unkritisch gegenüberstehe. In der Tat ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Firma/Institution/Behörde welche Daten wie erfaßt, verwaltet, verwertet und verknüpft.

Aber populistischer Aktionismus à la Aigner hilft uns da nicht weiter. Und hoffnungslos undifferenziert-tendenziös-einseitige Panikmache der Zeitungen auch nicht (auch wenn ich verstehen kann, daß todgweihte Printmedien gegen die als Bedrohung empfundene Entwicklung im Internet um sich schlagen). Souverän und richtig wäre es, die geltende Rechtslage einmal ganz nüchtern und sachlich darzustellen. Denn das, was an Fehlinformationen und Irrmeinungen insb. zu diesem Themenkomplex in der Welt herumschwirrt, ist haarsträubend.

Gerade für Medien gilt: Wenn ihr im Zeitalter der Informationsgesellschaft — die sich ja gerade durch systematisches Ausschalten von Mittlern auszeichnet — überleben wollt, wenn ihr überhaupt eine Chance haben wollt oder eine Existenzberechtigung, dann kann dies nur in der Agglomeration von Qualitätsjournalismus bestehen. Sprich: Fakten recherchieren, Argumentationen nachvollziehbar auf den Punkt bringen, ausgewogen und differenziert berichten, kritisch aber nicht einseitig hinterfragen, summa summarum guten Journalismus betreiben.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. 

Update 09.03.2010:

Auch Christoph Kappes hat sich Gedanken zu Google Street View gemacht.



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    #1 Falk D. am 03/08/10 um 10:24 [Antwort]
    *Die fotografierende und ins Netz Privatperson hätte eine Anzeige auf Basis von §201a StGB am Hals und sähe der Beschlagnahme von Digitalkamera und Computer entgegen. Im Übrigen gibt es, was der scheidende Präsident der BVerG auch noch mal betonte, keine Relativierbarkeit des schutzwürdigen Datums. Dadurch verliert das Forgo-Gutachten pro Streetview an Gewicht und das Dreier/Spiecker gewinnt hinzu. Damit sind Aufnahmen von freistehenden Häusern in kleinen Orten tabu und sightwalk.de präsentiert das maximal mögliche, womit Google sich einfach mal abfinden muss.
    #1.1 Stecki am 03/08/10 um 10:36 [Antwort]
    *Sorry, aber mit § 201 a StGB hat das nur in sehr speziellen Konstellationen zu tun. Denn es dürfte die absolute Ausnahme sein (und auch nicht Intention), daß StreetView Personen im höchstpersönlichen Lebensbereich erfaßt und als solche erkennbar abbildet.

    Was die Gutachten anbelangt ist das natürlich wie immer eine Frage der Interpretation und des eigenen Standpunktes. Mir ging es oben ja auch mehr darum, daß in den Medien erschreckend einseitig vorgegangen wird und die eigentlich Fundamente (so eben auch die Gutachten sowie die tatsächliche Rechtslage) weitestgehend (von Fachpublikationen abgesehen) unerwähnt bleiben.

    Daß am Ende einer informierten und sachlichen Diskussion der Thematik durchaus das Abwägungsergebnis stehen könnte, daß Google hier stärker beschränkt wird, wäre dann ja auch in Ordnung (meine Abwägung sähe zugegebenermaßen anders aus). Die tatsächliche politische Meinungsmache verzichtet aber derzeit genau auf diese sachliche, informierte Abwägung.

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