Was-für-Leistung-Schutzrecht, oder: Wir sind nicht bei Wünsch-Dir-Was
Donnerstag, 11. März 2010
Langsam aber sicher scheinen die Verlage die doch recht nebulösen Vorstellungen ihres Leistungsschutzrechts zu konkretisieren (siehe netzpolitik.org: Leistungsschutzrecht wird konkretisiert und heise.de: Leistungsschutzrecht: Nicht nur Google soll zahlen).
Obwohl ich mich durchaus schon länger mit der Materie befaßt habe, will mir nicht einleuchten, wofür die Verlage meinen, entlohnt werden zu müssen.
Etwa für die Ignoranz, sich immer noch nicht mit den neuen Realitäten im Netz abgefunden zu haben?
Oder dafür, daß sie selektieren, tendenziös oder verkürzend berichten?
Die Argumentation, daß die Selektion und Aufbereitung derart viel Knete eintreibbar machen soll, wie sich die Verlagshäuser das vorstellen, mutet abenteuerlich an. Insbesondere wenn man bedenkt, daß ja gerade ein Großteil der Nutzer eben nicht deren Online-Angebote wie eine Zeitung nutzt (also durchblättert und Gewicht eines Artikels beim Überfliegen zB an Spaltenzahl und Überschriftengröße festmacht), sondern eben gerade immer häufiger über Suchmaschinen einzelne Artikel aufruft.
Das bisherige Geschäftsmodell aus dem Zeitalter der Printmedien ist genauso tot, wie das Holz auf dem (noch) gedruckt wird.
Man wird nicht umhinkommen, sein gesamtes Modell komplett zu erneuern. Alte Methoden helfen da nicht. Die Gesellschaft braucht Qualitätsjournalismus (übrigens egal ob professionell oder ehrenamtlich, ob im Rahmen großer Verlage oder als Bürgerjournalismus lokaler Blogs). Sie braucht Journalismus der unabhängig und kritisch recherchiert, informiert und hinterfragt (man prüfe mal sorgfältig, für wieviel Prozent der Artikel das heute zutrifft) und damit als vierte Gewalt ein notwendiges Korrektiv der pluralistischen Demokratie darstellt.
Welche Modelle können einen solchen Journalismus zukunftsfähig machen? DAS ist die Frage, über die wir grübeln sollten statt über das Wünsch-Dir-Was-Leistungsschutzrecht.
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