Notizen zur Netzneutralität

Mittwoch, 16. Juni 2010

Am vergangenen Montag (14.06.2010) hat die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (#eidg) des Deutschen Bundestages auf ihrer dritten Arbeitssitzung (und somit der ersten regulären öffentlichen Sitzung) den Themenschwerpunkt Netzneutralität diskutiert (vom Parlamentsfernsehen gibt es einen Mitschnitt der Sitzung als Stream und Download).

Unterm Strich fand ich viele vorgetragene Ausführungen, Frage- und Problemstellungen der Mitglieder und Experten der Internet-Enquête durchaus spannend. So wurde das Spannungsfeld schon nach wenigen Wortbeiträgen sehr klar und auch, daß Einigkeit letztlich vor allem darin bestand, überhaupt eine gemeinsame Definition für den Begriff Netzneutralität zu finden, um für die weiteren Beratungen ein Fundament zu haben (Experte Harald Lemke machte in diesem Zusammenhang schön deutlich, daß es nun mal Eigenart eines Netzes sei, daß alles irgendwie zusammenhängt). 

Ich habe mir vor allem folgende Aspekte zum Nachgrübeln und zur vertiefenden Recherche/Erörterung/Diskussion (siehe Forum Netzneutralität) notiert (ich verweise hier insb. auf den gut strukturierten und umfassenden Wortbeitrag von Prof. Dr. Gersdorf). Ich bitte, dies nicht als abschließende Stellungnahme zu verstehen, sondern als Gedankensammlung und work-in-progress:

Sprechen wir über Netzneutralität nur mit Blick auf das Transportnetz oder auch hinsichtlich von Plattformen oder Zugang zum Netz? Meines Erachtens gehört alles zusammen und kann nicht separat betrachtet werden, wobei die potentiell erforderliche Regulierungsintensität aufgrund der Eingriffsrelevanz vermutlich vom ersten bis zum letzten sinken dürfte.

Wie ist der Kreis der potentiell Diskriminierten differenziert zu bestimmen, wer genau sind die betroffenen Interessengruppen? Sind es nur Nutzer und Netzanbieter oder bzw. wie sind Dienstanbieter zu berücksichtigen (insb. im Rahmen des netzemanzipatorischen Konvergierens von Sendern und Empfängern)? Problematisch kann hier dann auch die Tatsache sein, daß nicht der Bundesgesetzgeber sondern die Länder für Inhalteregulierung zuständig wären.

Über welche die Netzneutralität im engeren Sinne („alle Datenpakete sind gleich“) einschränkenden Diskriminierungspotentiale sprechen wir? Das Spektrum reicht hier von Sperren über Spamfilter, Netzwerkmanagement/QoS, Entgeltdifferenzierung bis hin zu Bandbreitendifferenzierung (Stichwort z. B. Unterversorgung im ländlichen Raum)/asymmetrischen Netzzugang. Insbesondere bei dieser Auflistung fallen einem sofort jede Menge weitere teils sehr spezielle aber nichtsdestotrotz nicht irrelevante Parameter ein, wie beispielsweise die Begrenzung von addressierbaren Mailempfängern oder Anzahl abgeschickter Mails und ähnliches.

Meines Erachtens sind Markmechanismen durchaus im Stande, viele dieser Herausforderungen sachgerecht zu lösen, sofern ein Mindestmaß an Transparenz gewährleistet ist und auch Opt-Out-Möglichkeiten gegeben sind (es könnte ja z.B. jemand auch jede einzelne evidente Spammail zur Analyse haben wollen, während es im Interesse des Netzes sowie des Großteils der Nutzer wäre, diese frühestmöglich wegzufiltern). Insofern ist es schon auch richtig wie Dr. Osthaus zu fragen, was der einzelne Nutzer wirklich will. Hier gibt es sicherlich sehr unterschiedliche Prioriäten. Daß ein gewisser padeluun (Quizfrage: padeluun ist das staatlich sanktioniert Pseudonym für wen?) hier vom Netz-Ideal ausgeht und für einen sehr radikalen Neutralitätsansatz steht, ist zwar in gewisser Weise ehrenwert, grenzt aber bei praktischer Umsetzung an Zwangsbeglückung. Sachgerechter scheint hier zu sein, Neutralitätsansprüche auch im Verhältnis zur Marktmacht zu sehen, also einen asymmetrischen Regulierungsansatz zu wählen. So könnten an Teilnehmer mit beträchtlicher Marktmacht schärfere Maßstäbe angelegt werden, während relative Nieschenanbieter weniger hohe Ansprüche zu erfüllen hätten, um ihre Leistungsfähigkeit und Innovationsstärke nicht zu gefährden (dies würde auch das oben schon erwähnte Phänomen, daß der Übergang von Nutzer in Diensteanbieter fließend sein kann, gut berücksichtigen).

Gerade in diesem Zusammenhang bin ich übrigens froh, daß z.B. die Thematik Vertragslaufzeiten sehr strittig diskutiert wurde. Hier scheint es mir schon so zu sein, daß zwar wenige kleine Anbieter als Alleinstellungsmerkmal sehr flexibel sind aber eben dennoch die standardmäßigen 24-monatigen Verträge der Großanbieter in Zeiten enormen technischen Fortschritts fast schon einer Knebelung nahekommen. Es würde zu weit gehen, dies als Marktversagen zu brandmarken, aber ein freundlicher Hinweis politischer Kreise, daß hier Regulierung drohen könnte, falls es nicht zu kürzeren Standardlaufzeiten kommt, kann sicher nicht schaden, um bei Providern einen Denkprozeß anzustoßen. Wobei ich ganz grundsätzlich (hinreichende Auswahl — also tstsächlichen Wettbewerb — vorausgesetzt) an den kritischen Konsumenten glaube.

Ich könnte mir vorstellen, daß es in der weiteren Debatte auch noch intensiver um die Frage gehen wird, ob bzw. wie der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge diskriminierungsfreie Teilhabe am Netz zu gewährleisten gedenkt . 

Am Ende des Denkprozesses werden für mich in der Abwägung jedenfalls folgende Gedanken ausschlaggebend sein:

Das Netz ist durch erst durch seine inhaltliche Agnostik das geworden, was es ist. Jeder kann nicht nur empfangen, sondern auch senden. Diese Offenheit ist für mich nicht nur schützenswert sondern förderungswürdig.

Als Verfechter der sozialen Marktwirktschaft vertraue ich primär den Marktmechanismen, sofern die Leitplanken sicherstellen, daß Grundrechte, Meinungs- und Rezipientenfreiheit, Datenschutz und diskriminierungsfreier Zugang angemessen gewährleistet sind.

Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion des Themas im Rahmen der EIDG-Projektgruppe Netzneutralität, die von Peter Tauber geleitet wird, auf dessen Blog ich daher gern zur weiteren Lektüre verweise.

Ergänzung 17.06.2010 00:30 als Lesetipp: Hubertus Gersdorf auf Carta: Netzneutralität: Erster Aufschlag der Enquete-Kommission

Ergänzung 17.06.2010 12:30, SPD-Netzpolitik: Definition von Netzneutralität

Ergänzung 17.06.2010 17:00: Infos zur Netzneutralität auf blogfraktion.de

Ergänzung 19.06.2010 13:00: Grün digital — Die Enquete stürzt sich in die inhaltliche Arbeit

Ergänzung 19.06.2010 14:00: Manuel Höferlin in The European: Web Freiheit — Kein neutrales Netz

Ergänzung 19.06.2010 19:45: Stephan Zeidler: Netzneutralität – oder die Frage, ob der Sozialismus zurückkehrt…



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Kommentare


    #1 Jens Best am 06/17/10 um 12:04 [Antwort]
    *Das Marktmechanismen super funktionieren, haben wir ja am Fall viacom in den USA gesehen, die die Übertragungsgeschwindigkeit für viele datenintensive Dienste eingeschränkt haben OHNE die User darüber zu informieren.

    Oder an der Telekom, die in ihrer auf Bewahrung ihres Kerngeschäfts “Telefondienst” Markt-Ideologie einfach beschliessen können, dass Skype-Datenpakete nicht freigeschaltet werden.

    Somit machte sich jeder strafbar, der technisch versiert war und trotzdem skype benutzte, weil ja viele “Umgehungsmethoden” angeboten wurden - mit denen sich der Clevere also die selbstverständliche Netzneutralität zurückerobern konnte.

    Und denkt man an Forderungen der Telekom, dass daten-intensive Content-Anbieter/Provider wie youtube, vimeo oder sevenload zur Kasse gebeten werden sollen, weil “ihr” Inhalt mehr Aufwand erzeuge, muss man auch aufmerksam sein, weil dies der erste Riß im Schutzmantel der Netzneutralität sein könnte, der später zu ausgereiften Einschränkungen führen kann.

    Um also ein “gestaffeltes Preis-System” zu verhindern, das der Anfang vom Ende des Webs als freier gesellschaftlicher Raum wäre, muss Netzneutralität in aller Deutlichkeit festgeschrieben werden. Die Verhandlungsmasse ist also gering, wenn wir ein solches Web verhindern wollen: http://vermontcam.org/blog/wp-content/uploads/2009/10/500x_netneut_01.jpg

    Der breitbandige Ausbau des Web bis in den hinterletzten ländlichen Raum ist eine Infrastruktur-Massnahme, bei der die Infrastruktur-Provider richtigerweise mehr vom Staat unterstützt werden müssen. Im Gegenzug zu dieser Übernahme grundlegender Initiierungskosten muss u.a. die Netzneutralität in aller Deutlichkeit festgeschrieben werden.

    Mit Spätabendlichen Grüssen

    Jens

    PS: “padeluun nicht kennen” ist ein Fauxpas, den du auch stillschweigend durch ein wenig Recherche hättest korrigieren können.
    #1.1 Malte Steckmeister am 06/17/10 um 12:16 [Antwort]
    *Erstmal: Ich habe nicht gesagt, daß ich padeluun nicht kenne — ich kenne nur gern die bürgerlichen Namen von Leuten, mit denen man sich auseinandersetzt, nicht nur das Pseudonym.

    Bzgl. Markt hatte ich versucht deutlich zu machen, daß marktbeherrschende Teilnehmer bzw. solche mit erheblicher Marktmacht im Zweifel härtere Maßstäbe gelten lassen müssen. Ich sehe hier auch in der Tat ähnliche Probleme wie von Dir beschrieben. Für mich steht auf jeden Fall fest, daß die Politik sich mehr mit Endnutzersicht (bzw. im Rahmen der Konvergenz Nutzer-Sender-Anbieter mit kleinen Marktteilnehmern) beschäftigen und aus dieser Sicht an die Sache rangehen muß, statt nur große Lobbyverbände wahrzunehmen.
    #2 Jens Best am 06/17/10 um 02:31 [Antwort]
    *agree on Nutzersicht.

    Novalis, Udo Jürgens und Erich Kästner nimmst du dann auch nicht für voll? Viele Künstler behalten ihr Pseudonym auch in anderen gesellschaftlichen Kontexten als ihrer Kunst.
    #2.1 Malte Steckmeister am 06/17/10 um 02:49 [Antwort]
    *Aber da sind die Klarnamen bekannt (bzw. bei Kästner ist mir nicht klar, daß das ein Pseudonym war).
    #2.2 Frank am 06/17/10 um 08:46 [Antwort]
    *Erich Kästner ist wohl kein Künstlername, jedenfalls nicht für den bekannten Schriftsteller.

    http://www.hdg.de/lemo/html/biografien/KaestnerErich
    #3 Frank Bergmann am 06/17/10 um 08:41 [Antwort]
    *padeluun ist jedenfalls sein Künstlername, der auch auf seinem Hausausweis für den Deutschen Bundestag steht. Und ein sehr umgänglicher Kerl ist er im persönlichen Gespräch außerdem.

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