Gerade habe ich mir mal wieder ein paar Minuten Zeit genommen, um meine geöffneten 2read-Tabs „wegzulesen“. Darunter ein Interview in der Welt mit Annabella Weisl, ihres Zeichens “Strategic Partner Manager Google Book Search” mit der — wie ich finde recht niedlichen — Überschrift „Am Strand wird sich das Taschenbuch bewähren“.

Das Interview gibt wenig Neues her — im Prinzip wird eigentlich im Wesentlichen erklärt, was Google Books ist und welche Implikationen es für Bibliotheken und Verlage hat. Dabei wird auch auf die bekannte unterschiedliche Zugänglichmachung von gemeinfreien Werken und Büchern aus dem aktuellen Verlagsprogramm eingegangen:

Bei uns ist kein einziges Buch eines urheberrechtlich geschützten Titels ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers vollständig einsehbar. Man kann allenfalls hineinschauen, um sich einen Eindruck zu verschaffen.

Offenbar war diese ganze Thematik aber für Jacques Schuster, der das Interview führte, wohl zu neu oder unübersichtlich, so daß er sich folgende, eine bedrohliche Uninformiertheit offenbarende, Frage stellte (die Frau Weisl höflich aber intern sicher kopfschüttelnd beantwortet hat):

WELT ONLINE: Kommen wir noch einmal zum Stand der Digitalisierung. Bei meiner Recherche habe ich festgestellt, dass manche eingescannten Bücher im Grunde unleserlich sind, weil immer wieder Seiten fehlen und man oft den Inhalt des Buches gar nicht mitbekommt.

Annabella Weisl: Wenn Seiten fehlen, dann werden Sie wahrscheinlich in Büchern aus dem Verlagsprogramm geblättert haben. Wir wollen Ihnen aus diesem Bereich nur eine Kostprobe bieten. Sie sollen entscheiden, ob Sie das Buch kaufen wollen oder nicht. Gesamte Inhalte eines Buches zeigen wir nur bei gemeinfreien Büchern.

Oder habe ich nur hochdidaktische und geschickt getarnte Maieutik übersehen? Ich glaube nicht…

Es sind dies solche Sachverhalte, die einen an dem vorgeblichen Qualitätsjournalismus zweifeln lassen. Internetkompetenz oder zumindest eine gewisse Recherche und Vertrautmachen mit dem Thema scheinen dort als obsolet eingestuft zu werden (vielleicht weil man meint, daß man sowieso von allem genug Ahnung hat, da man Qualitätsjournalist ist?). Es ist dieselbe Kategorie wie das Reinfallen auf Twitter-Fake-Accounts. Es zeigt, daß man Funktionsweisen und Mechanismen der betrachteten Dienste nicht erfaßt, seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Schlimmer: Solche Fehler sind von jedem Wissenden (iSv Menschen, die ihre Internetsphäre verstanden haben) sofort zu entlarven und befördern daher die Annahme oder Extrapolation, daß nämlich der Qualitätsjournalismus (der ja letztlich als Begründung für das Leistungsschutzrecht herhalten soll) ein Fall für die rote Liste bedrohter Medienbiotope ist.


In lockerer Folge blogge ich hier kurze Notizen zum Qualitätsjournalismus, siehe auch Teil 1 und Teil 2.



Dieser Text ist mir eine kleine Burgerbeteiligung fü McSteck wert:

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