Lex Google: Gesetz kaputt

Samstag, 10. Juli 2010

Der Bundesrat hat nun unter der Überschrift Bundesrat will Datenschutz ausweiten einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (die sog. Lex Google) auf den Weg gebracht.

Ich hatte mich zu der Thematik ja bereits öfter ausgelassen — und eigentlich alles gesagt. Um mich nicht zu wiederholen und zur Vertiefung bzw. eine etwas weitsichtigere Perspektive auf die Thematik empfehle ich daher einen kurzen Umweg über folgende Beiträge:

Auch empfehle ich einen Blick in das sehr lesenswerte Interview mit Jens Best: Datennutzung im öffentlichen Raum beschützen.

Ich will mich also nicht wiederholen, aber bei Lektüre des Gesetzentwurfs und der Hintergrundinformationen dazu weise ich noch einmal auf folgende Problematiken/Problemstellungen hin, die in der Diskussion durch die Justizminister bislang nicht erfaßt/thematisiert oder deutlich gemacht wurden:

Der Entwurf bezieht sich auf “die systematische und georeferenzierte Übermittlung digital gespeicherter foto-grafischer oder filmischer Straßenansichten, insbesondere ihre Bereitstellung im Internet”. Ganz offenkundig hat man also (das ist ja auch kein Geheimnis) damit Google StreetView im Blick. Nur: Damit wiederholt und manifestiert man den zentralen Denk- und Webfehler im Datenschutzrecht. Denn man hat bei seinen Regelungen Unternehmen im Blick, die zentral Daten erfassen, bearbeiten und einstellen. Man hat immer noch nicht begriffen, daß jedermann in der Lage ist, solche Daten zu erzeugen — und zwar systematisch wie eben auch nur erratisch-individuell. Sprich: Wie genau will die Politik agieren, wenn jetzt eben eine große Zahl von Einzelpersonen im Schwarm völlig unsystematisch Bilder erfaßt und diese georeferenziert ins Netz stellt (kleiner Wink: Das gibt es schon und heißt dann z.B. Flickr, Panoramio (welches interessanterweise ja bereits der Google-Ersatz-StreetView-Layer für Deutschland ist) oder Locr usw.)? Und wenn diese Daten dann durch andere Dienste aggregiert, selektiert und als Straßenpanorama dargestellt werden (das gibt es letztlich auch schon und heißt z.B. Photosynth)? Und da es das schon gibt: Warum dürfen dort Bilder erscheinen, auf denen Personen, Fahrzeuge und Häuser (!) nicht anonymisiert sind oder deren Aufnahme eine Woche vorher in der Lokalzeitung bekanntgemacht wurde? Und was soll passieren, wenn dieses Crowdsourcing eine OpenLiveStreetView3D-Ansicht zeigt?

Welcher substantielle/materielle Unterschied soll hier bestehen, der das eine zur regulierungsbedürftigen systematischen Datenerfassung macht, während das andere (hoffentlich) unter die Panoramafreiheit fällt, nach der jedermann Bilder im öffentlichen Raum tätigen kann?

Konsequent und logisch wäre es, nun alle Aufnahmen im öffentlichen Raum diesen Regelungen zu unterwerfen, weil es im Internetzeitalter nicht mehr trennbar ist, wer welche Aufnahme mit welchem Zweck erzeugt und ob das systematisch gemachte Aufnahmen sind oder nicht.

Sorry, aber Politik & Datenschützer sind hier auf dem völlig falschen Dampfer. Sie überdehnen die Definition von personenbezogen Daten, schränken eine der selbstverständlichsten Freiheiten der modernen Demokratie ein, ohne überhaupt zu begreifen, was das bedeutet. Sie erliegen ihrer eigenen Uninformiertheit und Agitation. Und fühlen sich dabei vermutlich noch als Retter des Datenschutzes. Mein Status: Brutalstmögliches Fremdschämen!



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    Aus meiner Sicht ist der Umgang mit Google Street View ein Lackmustest für die Zukunftsfähigkeit und ein pointiertes pars-pro-toto für die Qualität (?) des öffentlichen Diskurses. Weitere eigene Ausführungen erspare ich mir hier an dieser Stelle. Wer mag,
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