<br/>Vor genau einer Woche wurden auf www.bundestag.de als Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Vortag (siehe auch die Pressemiitteilung des BVerfG) die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten publiziert. Das Bundesverfassungsgericht hatte gesprochen: In einer denkbar knappen Entscheidung wurde aufgrund eines 4:4 Abstimmungspatts die Klage diverser Bundestagsabgeordneter gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte abgewiesen. Und wie zu erwarten war, überboten sich diverseste Medien mit Hitlisten von Absahnern und anderen MdBs, die angeblich ihren Hals nicht voll genug kriegen könnten.<br/><br/>Daß dabei leider auch bei weniger boulevardesken Medien die Qualität auf der Strecke blieb (und dies teils in beängstigendem Ausmaß), war schon eine traurige Erfahrung. Nachdem sich nun langsam aber der Pulverdampf der Raffzahn-Listen ein wenig gelegt hat, sollte ein jeder sich die Zeit und Ruhe nehmen (etwas, das verantwortungsvolle Journalisten besser gleich gemacht hätten, statt ohne richtige Recherche ein WIrrwarr von verzerrenden Informationen zu publizieren und damit fast schon Volksverhetzung zu betreiben), die Regelungen und deren Auswirkungen sowie die Berichterstattung einmal zu betrachten.<br/><br/>Zunächst mache man sich schlau und lese die diversen Informationen und insbesondere auch die Ausführungsbestimmungen auf der Nebeneinkünfte-Seite des Bundestages. Wir lernen: Die Nebeneinkünfte sind meldepflichtig, wenn sie 1.000 EUR im Monat oder 10.000 EUR im Jahr überschreiten. In dem Fall werden sie in drei Stufen (Stufe 1 = 1.000-3.500 EUR, Stufe 2 = 3.500-7.000 EUR und Stufe 3 = über 7.000) eingeteilt und dann entsprechend als monatlich oder jährlich angegeben.<br/><br/>Hier ein paar Fragen/Denkanstöße:<br/>

  1. Was genau wird hier eigentlich erfaßt?
  2. Haben die Angaben hinreichende Aussagekraft?
  3. Dienen die Angaben dem eigentlichen Zweck (der Transparenz)?
Schon auf den ersten Blick sind einige Probleme leicht zu erkennen:<br/>
  • Die künstliche Aufteilung von jährlichen und monatlichen Einkünften und die (absichtlich?) ungeschickte Konstruktion der Stufen führt zur Nichtvergleichbarkeit der Angaben. Denn hinter der Stufe 3 können sich ja beliebig hohe Summen verstecken. Falls also ensprechende Zahlen nicht aus anderen Quellen recherchiert werden können (Berichte von börsennotierten Unternehmen beispielsweise), kann es nicht eruiert werden, ob jemand eben nur die Höhe einer Monatsdiät oder ein vielfaches davon einnimmt.
  • Es sind nicht alle Einkunftsarten erfaßt. So können Freiberufler sich Bezüge als Gewinn ausschütten lassen, der als reine Kapitalbeteiligung nicht meldepflichtig ist.
  • Jemand, der viele kleine Nebeneinkünfte hat, muß diese nicht veröffentlichen. Hier könnten Zuwendungen aus in Verbindung stehenden aber eben nicht rechtsidentischen Quellen problematisch sein.<br/>
  • Es sind ausschließlich Brutto-Angaben vorhanden. Dies verzerrt die Angaben ins unermeßliche, da so ja z. B. die Kosten/Betriebsausgaben für Büros/Angestellte nicht saldiert werden und dementsprechend bei Selbständigen die Einnahmen wesentlich höher aussehen, als sie unterm Strich sind.
  • Es gibt jede Menge Möglichkeiten die Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Strukturen zu umngehen, z. B. durch Gewinnbeteiligung an Beteiligungsgesellschaften.
  • Die (sicher notwendge) Anonymisierung von Mandanten verhindert Transparenz.<br/>
Im Endeffekt wird man jedenfalls im Ergebnis in den wenigsten Fällen hinreichend klar erkennen können, welche potentiellen Interessenkollisionen bei Mandatsträgern vorliegen. Insofern steht Bundestagspräsident Norbert Lammert nicht allein, wenn er sagt: “Die derzeit von verschiedener Seite zu vernehmende Kritik an der Aussagekraft der veröffentlichten Angaben über Nebentätigkeiten halte ich für berechtigt.”<br/>Meines Erachtens müßten die Transparenzregeln so gefaßt werden, daß sie sowohl für jede einzelne Geldquelle als auch einmal insgesamt in Relation zur Diätenhöhe dargelegt wird und zum anderen auch Ausgaben darlegt. Sozusagen jeweils einen Brutto- und Nettofaktor, nach dem Motto:<br/>
  1. 2.4 Diäten aus selbst. Tätigkeit - 1.8 Diäten Kosten = 0.6 Diäten, Auftraggeber a,b,c<br/>
  2. 0.5 Diäten aus Aufsichtsratstätigkeit bei xy, keine Kosten
  3. Summe = 2.9/1.1 Diäten<br/>
So kann man leichter Überblicken, ob und wieweit jemand außerhalb des Mandats Einkünfte erzielt und welchen Einfluß diese auf seine Einnahmesituation haben.<br/>Unabhängig davon aber merke ich an:<br/>
  • Ich glaube nicht, daß die unterschwellige Suggestion, jeder Abgeordnete, der nebenbei etwas verdient (selbst, wenn dies ein vielfaches seiner Diät ist), könne nicht unabhängig sein, zutreffend ist.
  • Wenn ich mir das enorme Arbeitspensum vieler Politiker anschaue, habe ich bei den meisten keinen Zweifel, daß sie ihr öffentliches Mandat ernst nehmen und ausfüllen.
  • Ich möchte kein Parlament, daß aus Leuten besteht, die noch nie die freie Wirtschaft von Innen gesehen haben. Schon jetzt ist die Lehrer/Beamtenquote enorm und mit ein Grund für weitreichende ökonomische Inkompetenz.<br/>
Festzuhalten bleibt aber auch, daß aussagekräftige Transparenz ein wichtiger Pfeiler für eine funktionierende Demokratie ist. Nur sie ermöglicht eine umfassende Bewertung von Sachverhalten. Transparenz kann aber keine Einbahnstraße sein. Sie verpflichtet auch die Einblicknehmer in verantwortungsvollen Umgang mit den gewonnenen Daten.<br/><br/>PS: Auch Zeitungsverlage und Journalisten sollten mehr Transparenz walten lassen und nicht nur einfordern. (Memo to self: 2b-blogged-about)<br/><br/>Weiterführende Links:<br/>



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Kommentare


    #1 Frede am 07/18/07 um 02:45 [Antwort]

    *sehr kritisch, so wie ich auch. was aber überaschend ist, ist dass lammert sich seit kurzem dem gespräch mit den leuten stellt. dort entscheiden nutzer was er antworten soll. sowas glaube ich gibt es nocht nicht. auf jeden fall sollte man dort probieren zu posten www.direktzu.de/bundestagspraesident

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