Soeben erfuhr ich bei der Lektüre der Stormarn-Beilage des Hamburger Abendblatts: Bargteheide-Land will wissen, wie langsam das Internet wirklich ist — Amt hat E.on Hanse beauftragt, eine Analyse zu erstellen (Paywall durch First-Click-Free via Googe-Suche umgehen).

Das Amt reagiert nun auf die Unzufriedenheit der Bürger und die vielen Anfragen nach einer besseren Internetversorgung. Die Verwaltung hat den Strom- und Erdgasversorger E.on Hanse mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Das Unternehmen wird prüfen, wie noch bestehende Lücken bei der Internetversorgung im gesamten Amtsgebiet geschlossen werden können.

Dazu gibt es zum einen folgenden Fragebogen, den Bürger/Unternehmen bis zum 27.08.2010 absenden können; ferner sollen die Bürgermeister Auskunft hinsichtlich gemeindespezifischer Bandbreiten-Anforderungen (beispielsweise bzgl. Gewerbegebieten) geben und es werden 30 Internet-Diensleister befragt.

Ich möchte festhalten, daß ich in der Tat mit Blick auf technische digitale Spaltung zwischen Stadt und Land grundsätzlichen Optimierungsbedarf hinsichtlichtlich der Breitbandversorgung sehe und daher alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Situation geeignet sind, begrüße und unterstütze.

Etwas schade finde ich, daß ausgerechnet der Fragebogen qualitativ nicht das hergibt, was er könnte und meines Erachtens müßte. Folgende Aspekte fehlen aus meiner Sicht:

  • Es fehlt die wichtige Frage, welchen Upstream-Bandbreite man hat und welchen man erwünscht/benötigt (Upstream ist zB für Webentwickler/Medienkleingewerbe kampfentscheidend, nicht Downstream).
  • Es fehlt die Frage, ob man eine feste IP braucht (ausgerechnet die teilweise ja vorhandenen schnellen Anbieter wie KabelDeutschland bieten das nicht; feste IPs sind aber für Unternehmen sehr wichtig).
  • Es wird zwar gefragt, welche Downstream-Bandbreite man hat; aber gerade bei Kabel-Kunden ist es so, daß aufgrund der technischen Rahmenbedingungen die nominelle Bandbreite und die reale teils stark voneinander abweichen (ich habe z.B. nominell 32 MBit/s Downstream und 2 MBit/s Upstream; aber der Anschluß erreicht faktisch aufgrund Bandbreitenteilung mit anderen nur ca. 8-1 down); würde ich also meine nominelle Bandbreite “>16” ankreuzen, entspräche das nicht meiner faktischen Bandbreite.

Unabhängig davon hoffe ich, daß der Bedarf nicht nur auf konkreten Fragebogenantworten basierend berechnet wird, da ich mir nicht sicher bin, ob alle Umfrageteilnehmer wirklich abschätzen können, wie sich die Bandbreitenerfordernisse in Zukunft entwickeln werden (siehe auch meine Ausführungen zu Breitband im Bericht vom JU-Deutschlandrat) bzw. wissen, was in unmittelbarer Nähe in Bargteheide bereits für Bandbreiten verfügbar sind oder werden usw.

Mich würden nun zum einen Infos von „Lesern auf dem Land“ :-) interessieren, wie vor Ort mit der Thematik umgegangen wird , zum anderen natürlich gern allgemeine Rückmeldungen zur Thematik. Ich bin gespannt.

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Am vergangenen Wochenende war ich auf dem Deutschlandrat der Jungen Union (JU) — siehe meinen Kurzbericht. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Beratung des Leitantrages „Freiheit und Verantwortung — Plädoyer für eine moderne Netzpolitik“ (siehe den vorhin veröffentlichen Beschluß und die News-Meldung dazu).

Zunächst gab es eine allgemeine Diskussion zu den gesellschaftlichen und politischen Implikationen der Entwicklungen im Internet. Es diskutierten Dr. Alexander Görlach von The European, der über Skype hinzugeschaltete Medienpsychologe Prof. Dr. Jo Groebel (Direktor des Deutschen Digital-Institus Berlin), Dr. Stefan Hennewig (Leiter Bereich Internes Management im Konrad-Adenauer-Haus) unter der Moderation durch die stellvertretende JU-Bundesvorsitzende Dorothee Bär insbesondere über die durch soziale Netzwerke entstehenden Effekte und Herausforderungen und deren Bedeutung für die politische Arbeit.

Aus meiner Sicht wurden hier viele Selbstverständlichkeiten diskutiert — aber vermutlich bin ich zu sehr in den Untiefen von Social Media aktiv :-) Für viele Zuhörer dürften jedenfalls die Ausführungen von Jo Groebel hinsichtlich Authentizität, Mehrwert und Personalisierung gewesen sein und die Aufforderung, den „Multilog“ selbst zu praktizieren. Auch der Aufruf von Alexander Görlach, das Netz bejahend zu umarmen, um dort geistige Führerschaft übernehmen zu können war interessant, wie auch der Hinweis, daß Netzkenntnisse essentiell seien und die Netzgemeinde zu recht von der Politik fordert, daß diese wirklich das Netz versteht und worum es bei den Debatten geht. Man darf hoffen, daß die Angesprochenen sich dies zu Herzen nehmen.

Danach ging es in die Diskussion des Papiers. Etwas schade fand ich, daß es dazu keine Generaldebatte gab. Stattdessen stieg man direkt in die einzelnen Kapitel ein. Dadurch war es leider kaum möglich, ein paar Grundlegende Aspekte in die Diskussion einzubringen, die vielleicht auch bei denjenigen unter den Delegierten, die keine spezielle Netzkenntnisse haben und sich weniger mit der abstrakten Entwicklungsperspektive beschäftigen ein paar Aha-Effekte erzeugt hätten. Vermutlich war es aber auch aufgrund der ambitionierten Zeitplanung nicht anders möglich. Dennoch hätte ich mir gewünscht, daß als Nebeneffekt der Debatte auch allgemeine Fortbildung und Aufklärung entsanden wäre (so wie dies ja beispielsweise ein erwünschter Nebeneffekt der Enquête-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages ist).

Der unter der Ägide von Henrik Bröckelmann (@HenrikMSL) entstandene Antrag stellt besonders auf die Chancen des Netzes ab, ohne sich den Herausforderungen und Problemen zu verschließen. Dabei wird auch nicht mit der berechtigten Kritik an den Mutterparteien gespart, daß diese primär die Risiken im Auge habe und dadurch in der öffentlichen Wahrnehmung nicht gerade für eine moderne Netzpolitik stünde. Gelobt wird, daß die Internet-Enquête auf Initiative der Union zustande kam und die Bundesregierung offenbar auf dem Weg der Besserung ist (siehe die E-Konsultationen der BMI und die Entwicklung einer Strategie zur digitalen Zukunft). Die JU bekennt sich zum Primat von Freiheit und Verantwortung im Netz und will, daß der Staat so wenig wie möglich eingreifen soll (und wenn, dann primär international, transparent und demokratisch legitimiert).

Das Internet ist das freiheitlichste Kommunikations- und Informationsmedium der Welt. Zur Freiheit gehört aber auch immer die Verantwortung für sich und für andere. Eine moderne Netzpolitik muss daher Freiheit mit Verantwortung verbinden. Der Staat sollte dabei grundsätzlich so wenig wie möglich eingreifen, zumal seine Befugnisse im World Wide Web an Grenzen stoßen. Soweit internationale Einrichtungen mit netzweiten Regulierungsbefugnissen notwendig sind, muss deren Arbeit transparent und demokratisch legitimiert sein.

Ein Schwerpunkt soll dabei die Verhinderung von digitaler Spaltung, sowohl technisch als auch sozial sein. Mit Blick auf die Breitbandstrategie wies ich unter Hinweis auf die Bandbreitenentwicklungen in anderen Ländern nachdrücklich darauf hin, daß wir aufpassen müssen, nicht ins Hintertreffen zu kommen und den Anschluß zu verlieren. Insbesondere muß aus sich aus meiner Sicht ein klar dynamisierter Bandbreitenbegriff durchsetzen, quasi ein Bandbreiteninflationsausgleich. Denn bisher scheint doch die Attitüde vorzuherrschen, daß mit 1 Mbit alles gut wäre, statt zu begreifen, daß ganz andere Bandbreiten heute als Basisinfrastruktur erforderlich sind. Gerade da die allgemeine Diskussion sich gewissermaßen zu einem Grundrecht auf Netzzugang entwickelt (was ich sehr begrüße), muß eben klar sein, daß dieser mit einer angemessene Geschwindigkeit verfügbar ist. Dem Staat muß klar werden, daß ein solcher Zugang immer mehr zum entscheidenen Zukunftsparameter werden wird. Ich will nicht gleich so weit gehen zu fordern, daß der Staat den Zugang selbst zur Verfügung stellt (wie z. B. unsere Straßen), aber wir müssen uns schon Gedanken machen, wie wir hier weitere, nachhaltige und vor allem stetige Verbesserungen ermöglichen.

Die Politik muss zusammen mit der Wirtschaft dafür sorgen, dass Unternehmen und privaten Nutzern sowohl in Ballungsräumen als auch im ländlichen Raum eine moderne Netzinfrastruktur zur Verfügung steht.

Was die Maßnahmen gegen soziale digitale Spaltung angeht, schlug ich vor, daß die JU hier auch mit gutem Beispiel selbst vorangehen solle, indem sie ihre flächendeckende Organisation vor Ort nutzt, um z. B. Internetkurse für Senioren u.ä. anzubieten. Ich freue mich, daß die JU diese „Selbstverpflichtung“ beschlossen hat ;-)

Ein größerer Diskussionspunkt war die Forderung nach einem eigenen Schulfach „Medienkunde“ um die Medienkompetenz zu verbessern. Mir ist es offengestanden fast egal, ob hier ein Schulfach eingerichtet wird, die Thematik im Informatikunterricht eingebettet (sofern dieser nicht angeboten wird, müßte dieser dann aber gegeben werden) oder interdisziplinär in die Lehrpläne integriert wird. Vermutlich wäre die Vermittlung entsprechender Kompetenzen in einem eigenen Fach besser gewährleistet. Im Ergebnis wurde ein entsprechender Modellversuch beschlossen. Klassicher Politik-Kompromiß sozusagen…

Sehr positiv finde ich, daß die JU sich in dem Beschluß erneut klar gegen ein Leistungsschutzrecht für Verlage ausspricht und damit einen Beschluß des Deutschlandtages 2009 untermauert. Allerdings erlaubte ich mir, hier deutlich zu kritisieren, daß die JU sich bisher trotz des Deutschlandtagsbeschlusses nicht geäußert hat und einzufordern, daß die JU diese Beschlußlage auch angesichts der aktuellen Diskussionen durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit in die politische Diskussion einbringen müsse. JU-Bundesvorsitzender Philipp Mißfelder sagte dies zu. Ich warte also gespannt auf Aktivität in diesem Bereich.

Wir sprechen uns gegen die Einführung eines speziellen Urheber-und Leistungsschutzrechts für Verlage aus. Anstatt nach neuen urheberrechtliche Spezialregeln im Onlinebereich zu rufen, fordern wir die Verlage dazu auf, sich dem Wettbewerb im Internet zu stellen und sich der Entwicklung neuer, innovativer Geschäfts- und Vermarktungsmodelle zu widmen.

Ebenfalls freue ich mich, daß die JU sich sachlich pro Google StreetView äußert. Ein wohltuender Kontrapunkt zur teils populistischen Panikmache aus den Mutterparteien.

Im Bereich E-Government meldete ich mich zu Wort, da aus meiner Sicht die Thematik OpenData fehlte. Dies stieß allerdings auf den Widerstand von Dorothee Bär, die hier große Risiken sah, wenn die Politik nicht die Interpretationshoheit hätte (offengestanden zeigt diese Haltung, daß die mit modernen Medien zwingend einhergehenden Kontrollverluste noch nicht ganz internalisiert sind; mal ganz abgesehen davon, daß die Haltung konträr zur Ausrichtung auf Chancen neuer Medien ist). Aus meiner Sicht ist das Argument invalide, aber da offenbar im Raum sonst kaum jemand wußte, worüber gerade diskutiert wird, beließ ich es dabei. Nichtsdestotrotz denke ich schon, daß die JU gut daran täte, auch in dieser Thematik tätig zu werden, da sie große Chancen für Transparenz und Partizipation — und vielleicht auch neue Geschäftsmodelle — bietet. Wer weiß: Eventuell möchte ja jemand einen entsprechenden Antrag zum Deutschlandtag einbringen :-) Insgesamt hätte ich mir mehr und etwas tiefschürfendere Auseinandersetzung mit den Themen gewünscht. Auch hatte ich noch einige Punkte auf der Liste, die ich gern eingebracht hätte (statt Diskussion um Internetminister die Forderung nach gleichrangiger Behandlung der Thematiken im Bundestag; insbesondere aber meine Lieblingsthematik: Revision des Datenschutzrechts vor dem Hintergrund schwarmbasierter Aggregations- und Auswertungsmöglichkeiten usw.). Aber dazu war weder zeitlich Raum noch genügend Internetexperten anwesend.

Man muß davon ausgehen, daß der Beschluß insgesamt als sehr zaghaft empfunden wird (so z. B. die erste Reaktion von netzpolitik.org: Junge Union macht jetzt auch Netzpolitik). Allerdings läßt dies außer Acht, daß den Netzaffinen in der Union daran gelegen ist, die Mutterparteien lieber langsam aber nachhaltig umzusteuern, statt durch zu ambitionierte Zielvorstellungen der Sache einen Bärendienst zu erweisen. Daher ist der Beschluß meines Erachtens eine sehr gute Grundlage und eine wichtige Weichenstellung für die netzpolitische Debatte innerhalb der Union aber auch darüber hinaus. Luft nach oben ist bei so komplexen Materien ohnehin immer. Ich hoffe, daß die JU auf diesem Fundament aufbaut, einige der Themenbereiche noch intensiver aufarbeitet und damit Schritt für Schritt die Union auf einen zukunftsweisenderen Weg bringt. Ich freue mich, daß ich Anregungen in die Debatte einbringen konnte und werde mich — so man mich läßt ;-) — mit vielen netzpolitisch Gleichgesinnten in der Union weiter in die Diskussion einbringen.

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Vom 9. bis 10. Juli traf sich die Junge Union Deutschlands (JU) zu einem Deutschlandrat. Dieses Gremium tagt ca. drei Mal im Jahr und ist nach dem Deutschlandtag das zweithöchste Organ der JU. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung war die Beratung des Leitantrages „Freiheit und Verantwortung — Plädoyer für eine moderne Netzpolitik“ (Link dazu folgt, sobald der Beschluß online vorliegt).

Da ich früher einmal als Mitglied des JU Bundesvorstandes u.a. für Netz-/Medienpolitik inhaltlich zuständig, davor viele Jahre Webmaster von www.junge-union.de war und heute im Kreis der Netzaktiven in der Union aktiv bin, durfte ich dankenswerterweise (auch wenn ich vor zwei Jahren altersbedingt aus der JU ausgeschieden bin) zusammen mit anderen Vertretern aus den Reihen der Netzaktiven mitdiskutieren.

Sobald der Beschluß online verfügbar ist (Änderungsanträge usw. müssen redaktionell eingebaut werden), werde ich ihn in diesem Blog besprechen und dann auch noch etwas ausführlicher von der Veranstaltung berichten. Für’s erste muß — nach einem hitzebedingt anstrengenden Tag und langem WM-Finalspiel — die Einschätzung reichen, daß die JU sich insg. deutlich progressiver und positiver zum Netz positioniert als die Mutterparteien CDU und CSU. An einigen Stellen hätte ich mir noch etwas mehr Mut oder pointiertere Positionen vorstellen können. Aber aus meiner Sicht kann das Papier für die Meinungsbildung innerhalb der Union richtungsweisend sein, wenn die JU es schafft, dies als Fundament für entsprechende Überzeugungsarbeit zu verwenden. Das Papier stellt die Chancen, die das Internet für eine freiheitliche Gesellschaft birgt, deutlich in den Vordergrund, bekennt sich zur Aufgabe, technische und soziale digitale Spaltung zu verhindern, plädiert für Medienkompetenz statt Überregulierung und lehnt beispielsweise das geplante Leistungsschutzrecht glasklar ab.

Alles in allem also ähnlich wie die Positionierung des Bundesinnenministers de Maizière in seiner Grundsatzrede ein sachlich-konstruktiver Beitrag, der hoffen läßt.


Am Rande des Deutschlandrates hat Frederic Schneider (@frederics) ein paar kleine Interviews mit der stv. JU-Bundesvorsitzenden Dorothee Bär MdB, dem medienpolitischen Sprecher und Schatzmeister der JU Daniel Walther und auch mir geführt. Einen Zusammenschnitt daraus findet ihr in folgendem Podcast:

 

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Gerade habe ich mir mal wieder ein paar Minuten Zeit genommen, um meine geöffneten 2read-Tabs „wegzulesen“. Darunter ein Interview in der Welt mit Annabella Weisl, ihres Zeichens “Strategic Partner Manager Google Book Search” mit der — wie ich finde recht niedlichen — Überschrift „Am Strand wird sich das Taschenbuch bewähren“.

Das Interview gibt wenig Neues her — im Prinzip wird eigentlich im Wesentlichen erklärt, was Google Books ist und welche Implikationen es für Bibliotheken und Verlage hat. Dabei wird auch auf die bekannte unterschiedliche Zugänglichmachung von gemeinfreien Werken und Büchern aus dem aktuellen Verlagsprogramm eingegangen:

Bei uns ist kein einziges Buch eines urheberrechtlich geschützten Titels ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers vollständig einsehbar. Man kann allenfalls hineinschauen, um sich einen Eindruck zu verschaffen.

Offenbar war diese ganze Thematik aber für Jacques Schuster, der das Interview führte, wohl zu neu oder unübersichtlich, so daß er sich folgende, eine bedrohliche Uninformiertheit offenbarende, Frage stellte (die Frau Weisl höflich aber intern sicher kopfschüttelnd beantwortet hat):

WELT ONLINE: Kommen wir noch einmal zum Stand der Digitalisierung. Bei meiner Recherche habe ich festgestellt, dass manche eingescannten Bücher im Grunde unleserlich sind, weil immer wieder Seiten fehlen und man oft den Inhalt des Buches gar nicht mitbekommt.

Annabella Weisl: Wenn Seiten fehlen, dann werden Sie wahrscheinlich in Büchern aus dem Verlagsprogramm geblättert haben. Wir wollen Ihnen aus diesem Bereich nur eine Kostprobe bieten. Sie sollen entscheiden, ob Sie das Buch kaufen wollen oder nicht. Gesamte Inhalte eines Buches zeigen wir nur bei gemeinfreien Büchern.

Oder habe ich nur hochdidaktische und geschickt getarnte Maieutik übersehen? Ich glaube nicht…

Es sind dies solche Sachverhalte, die einen an dem vorgeblichen Qualitätsjournalismus zweifeln lassen. Internetkompetenz oder zumindest eine gewisse Recherche und Vertrautmachen mit dem Thema scheinen dort als obsolet eingestuft zu werden (vielleicht weil man meint, daß man sowieso von allem genug Ahnung hat, da man Qualitätsjournalist ist?). Es ist dieselbe Kategorie wie das Reinfallen auf Twitter-Fake-Accounts. Es zeigt, daß man Funktionsweisen und Mechanismen der betrachteten Dienste nicht erfaßt, seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Schlimmer: Solche Fehler sind von jedem Wissenden (iSv Menschen, die ihre Internetsphäre verstanden haben) sofort zu entlarven und befördern daher die Annahme oder Extrapolation, daß nämlich der Qualitätsjournalismus (der ja letztlich als Begründung für das Leistungsschutzrecht herhalten soll) ein Fall für die rote Liste bedrohter Medienbiotope ist.


In lockerer Folge blogge ich hier kurze Notizen zum Qualitätsjournalismus, siehe auch Teil 1 und Teil 2.

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Unter der Überschrift „Gesichtserkennung: Machen, was machbar ist?“ fragt @Johanstormarn:

„Datenschutz ist ein wichtiges Thema, aber es ist absehbar, dass die Macht des Möglichen den Datenschutz in der heutigen Form außer Kraft setzen wird. Wenn also die normative Kraft des Faktischen zuschlagen wird, warum dann nicht heute schon den Nutzen nutzen?“

Dieselbe Frage habe ich mir auch schon gestellt (siehe in diesem Zusammenhang Lächerliche Lex Google: OpenLiveStreetView3D wird kommen und Laßt uns über die wirklichen Probleme reden…).

Hinsichtlich der Frage, warum Google zwar (selbstverständlich) technisch über hochwertige Bilderkennungstechnologie verfügt, diese Endnutzern auch via Picasa verfügbar macht, sie aber bei Diensten wie Google Goggles bewußt unter Hinweis auf Datenschutzproblematiken nicht aktiviert, vermute ich, daß insb. Google nach den Erfahrungen mit zunehmender Problematisierung seiner (All)macht (Krake, Analytics, StreetView, unameit) neue Funktionalitäten vermutlich nicht mehr ganz so blauäugig-naiv-technobegeistert aktiviert, weil es weiter am “don’t be evil”-Slogan zehren würde. Sprich: Google verzichtet derzeit schlicht darauf, sich noch intensiver ins Visier von Datenschützern und Politik zu befördern.

Aber natürlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis Google Gesichtserkennung im großen Stil implementieren wird. Ohnehin sollte man klar und deutlich sagen: Professionelle Gesichtserkennung ist jetzt ja schon für jeden machbar. Zum einen kann man mit Picasa sein eigenes Bildarchiv in kürzester Zeit scannen lassen; zum anderen wird aber niemand davon abgehalten, beispielsweise gezielt Websites, Feeds oder seinen Social Graph (bzw. darüber zugängliche Alben) automatisiert auszulesen und erkennen zu lassen — entweder durch Nutzung einer lokalen Picasa-Software quasi als Proxy (was angesichts der simplen Datenhaltung in picasa.ini-Dateien trivial ist) oder durch Nutzung von APIs wie der von face.com.

Wir sind also ohnehin auch hier an einem Punkt, wo schon jedem Einzelnen ganz erhebliche technologische (und kostenlose oder zumindest relativ extrem billige) Möglichkeiten zur Verfügung stehen (Möglichkeiten von denen Polizeien, Geheimdienste & Co vor ein paar Jahren noch geträumt haben). Und wenn es ohnehin jeder, also nicht nur Big Player, im großen Stil machen kann, stellt sich eben die Frage, was andere davon noch abhält und warum man sich nicht (fatalistisch?) dem Unausweichlichen ergibt.

Und der nächste Schritt ist ja auch absehbar: Es wird (falls es das nicht sogar schon gibt) sich ein Datenaustauschformat für Gesichts-/Personencharakteristika (denn bei reiner Gesichtserkennung wird es nicht bleiben: Mit mehr verfügbaren Daten (also Bild-/Video-/Tonmaterial sowie Zusatzinformationen (Social Graph, Lebenslauf-Daten aus Profilen, persönliche Routinen (Geo-Infos)) die die statistischen Erkennungswahrscheinlichkeiten verbessern) werden immer mehr Erkennungsmöglichkeiten kommen) etablieren, quasi Personenfingerprinting. In einer kleinen XML- oder JSON-Datei wird dann kompakt die mathematische Kodifizierung der Erkennungsparameter einer Person sein (so wie die biometrischen Merkmale eines Ausweises).

Wir landen also immer wieder bei einer Fragestellung: Wie gehen wir damit um, daß heutzutage Individuen Möglichkeiten haben, die früher weder technisch, noch kapazitativ oder finanziell selbst von Staaten nicht umgesetzt werden konnten? Wie soll ein deutsches Datenschutzrecht, daß primär auf Unternehmen und logischerweise auf nationale Regulierung zugeschnitten ist, auch nur ansatzweise noch wirksam sein können? Wie klar sind sich Politik und Gesellschaft in der Breite dieser Problematik bewußt?

Es mag zwar unbefriedigender Kontrollverlust für alle Beteiligten sein, aber ich fürchtevermute ähnlich wie Johan, daß die normative Kraft des Faktischen den Großteil der Diskussion schnell verobsoletieren wird. Ich sehe kaum ernsthaft umsetzbare Vorschriften, die die sich exponentiell beschleunigende Entwicklung in den Griff bekommen könnten, da der systemimmanente Gesetzeslag und die sich zwangsläufig ergebenden Vollzugsdefizite stetig größer und nicht kleiner werden werden.

Mein Leitmotto in diesem Zusammenhang ist:

„Herr, gib mir Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.“

Ich für meinen Teil werde versuchen, zu akzeptieren, daß bestimmte Entwicklungen kommen werden. Und ich werde diese dann nicht sinnlos verzögern wollen, sondern stattdessen die sich daraus ergebenden Chancen nutzen und helfen, die entstehende Risiken zu minimieren. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, diesen Wandel positiv mitzugestalten, der Technophobie keinen Vorschub zu leisten, sich den Herausforderungen mit positiver Grundhaltung zu stellen. Wir werden nicht drumherumkommen!


Nachtrag: Siehe auch Netzwertig: Technischer Fortschritt - heißes Eisen Gesichtserkennung.

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Bereits in meinem Beitrag „Lächerliche Lex Google: OpenLiveStreetView3D wird kommen“ zeichnete ich ein Szenario auf, wie in nicht all zu ferner Zukunft durch massives Crowdsourcing die Möglichkeit bestehen könnte, ein schwarmbasiertes, georeferenziertes, dreidimensionales Live-Bild der Welt zu erstellen — und dies mit allen Konsequenzen. Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das, was wir heute Smartphone nennen, zukünftig zu einem wirklichen digitalen Assistenten und Begleiter; echtes Lifestreaming (ja: mit f) wird möglich.

Bislang war das gelegentliche Einloggen bei Foursquare, Brightkite, Latitude, Gowalle & Co das höchste der Gefühle. Schon jetzt wird klar, daß permanentes GPS-Loggen der nächste Trend wird. Und man darf davon ausgehen, daß die uns ständig begleitenden Mobiltelefone sukzessiv immer mehr Umgebungsdaten loggen und auch manuell oder (halb-)automatisch in entsprechende Dienste hochladen können. Noch wird das beispielsweise nur für sog. HD-Traffic etc. genutzt, aber warum sollten eben nicht auch meteorologische Daten zu einem immer engmaschigeren Sensor-Netz geknüpft werden?

Und als nächster Schritt werden Geeks anfangen, eben nicht mehr nur gelegentlich ihre Position oder Fotos/Videos zu posten, sondern per default ihre Umgebungsdaten — und diese beinhalten dann eben auch Live-Video mit Ton — ins Netz schieben und dort auch archivieren. Schon jetzt sind die technischen Möglichkeiten zur Indizierung dieser Daten gegeben. Gesichts-,Bild- und Spracherkennung mögen zwar noch hie und da unperfekt sein, sind aber auf jeden Fall bereits erschreckend leistungsfähig.

Während deutsche Datenschützer und Politiker sich im Kampfgetümmel von Nachhutgefechten befinden und damit beschäftigt sind, Dinge in den Griff kriegen zu wollen, die teils seit vielen Jahren breit im Markt etabliert sind, steht eine rechtzeitige, die technische Entwicklung begleitende Diskussion von Datenschutz im kommenden Zeitalter durch jedermann jederzeit vollumfänglich einspeis-, archivier- und durchsuchbarer ubiquitärer Live-Daten noch aus — jedenfalls kann ich bei den gesellschaftspolitischen Akteuren außerhalb der Geek-Szene eine solche nicht feststellen.

Insofern mein Appell: Laßt uns endlich über die wirklichen Probleme und Herausforderungen für einen modernen Datenschutz diskutieren. Welche Werte und Normen müssen wir rechtlich bzw. gesellschaftlich etablieren, um in Zukunft wichtige Grundrechte zu gewährleisten, damit man sich und seine Handlungen nicht selbst zensiert. Wie schon David C. Thompson in “The Future of Privacy: Facial Recognition, Public Facts, and 300 Million Little Brothers” deutlich macht: Es kommt nicht das Zeitalter des Big Brothers, sondern das der unzähligen Little Brothers.

Ich bin gespannt auf eure Kommentare, Denkanstöße und gern auch weiterführende Informationen.

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Heute präsentierte Bundesinnenminister de Maizière in einer Grundsatzrede die „Perspektiven Deutscher Netzpolitik“ (#pdn) als Ergebnis seiner netzpolitischen Dialogreihe. In seiner Tour d’Horizon ordnete der Innenminister sachlich-nüchtern und analytisch-abstrakt Streitstände und Spannungsfelder und zeichnete vor, wie sich Internet-Politik in Deutschland weiterentwickeln könnte. Eine abschließende Bewertung möchte ich noch nicht abgeben, da ich die Rede im Büro nur nebenbei teilweise hören konnte. Daher an dieser Stelle zunächst eine Materialsammlung, die helfen soll, sich den angesprochenen Problemfeldern, Fragestellungen und Thesen zu nähern:

Einige der obigen Links wie auch diese Seite selbst werden ggf. weiter ergänzt (über Ergänzungstips in Kommentaren bin ich dankbar).

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Notizen zur Netzneutralität

Mittwoch, 16. Juni 2010

Am vergangenen Montag (14.06.2010) hat die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (#eidg) des Deutschen Bundestages auf ihrer dritten Arbeitssitzung (und somit der ersten regulären öffentlichen Sitzung) den Themenschwerpunkt Netzneutralität diskutiert (vom Parlamentsfernsehen gibt es einen Mitschnitt der Sitzung als Stream und Download).

Unterm Strich fand ich viele vorgetragene Ausführungen, Frage- und Problemstellungen der Mitglieder und Experten der Internet-Enquête durchaus spannend. So wurde das Spannungsfeld schon nach wenigen Wortbeiträgen sehr klar und auch, daß Einigkeit letztlich vor allem darin bestand, überhaupt eine gemeinsame Definition für den Begriff Netzneutralität zu finden, um für die weiteren Beratungen ein Fundament zu haben (Experte Harald Lemke machte in diesem Zusammenhang schön deutlich, daß es nun mal Eigenart eines Netzes sei, daß alles irgendwie zusammenhängt). 

Ich habe mir vor allem folgende Aspekte zum Nachgrübeln und zur vertiefenden Recherche/Erörterung/Diskussion (siehe Forum Netzneutralität) notiert (ich verweise hier insb. auf den gut strukturierten und umfassenden Wortbeitrag von Prof. Dr. Gersdorf). Ich bitte, dies nicht als abschließende Stellungnahme zu verstehen, sondern als Gedankensammlung und work-in-progress:

Sprechen wir über Netzneutralität nur mit Blick auf das Transportnetz oder auch hinsichtlich von Plattformen oder Zugang zum Netz? Meines Erachtens gehört alles zusammen und kann nicht separat betrachtet werden, wobei die potentiell erforderliche Regulierungsintensität aufgrund der Eingriffsrelevanz vermutlich vom ersten bis zum letzten sinken dürfte.

Wie ist der Kreis der potentiell Diskriminierten differenziert zu bestimmen, wer genau sind die betroffenen Interessengruppen? Sind es nur Nutzer und Netzanbieter oder bzw. wie sind Dienstanbieter zu berücksichtigen (insb. im Rahmen des netzemanzipatorischen Konvergierens von Sendern und Empfängern)? Problematisch kann hier dann auch die Tatsache sein, daß nicht der Bundesgesetzgeber sondern die Länder für Inhalteregulierung zuständig wären.

Über welche die Netzneutralität im engeren Sinne („alle Datenpakete sind gleich“) einschränkenden Diskriminierungspotentiale sprechen wir? Das Spektrum reicht hier von Sperren über Spamfilter, Netzwerkmanagement/QoS, Entgeltdifferenzierung bis hin zu Bandbreitendifferenzierung (Stichwort z. B. Unterversorgung im ländlichen Raum)/asymmetrischen Netzzugang. Insbesondere bei dieser Auflistung fallen einem sofort jede Menge weitere teils sehr spezielle aber nichtsdestotrotz nicht irrelevante Parameter ein, wie beispielsweise die Begrenzung von addressierbaren Mailempfängern oder Anzahl abgeschickter Mails und ähnliches.

Meines Erachtens sind Markmechanismen durchaus im Stande, viele dieser Herausforderungen sachgerecht zu lösen, sofern ein Mindestmaß an Transparenz gewährleistet ist und auch Opt-Out-Möglichkeiten gegeben sind (es könnte ja z.B. jemand auch jede einzelne evidente Spammail zur Analyse haben wollen, während es im Interesse des Netzes sowie des Großteils der Nutzer wäre, diese frühestmöglich wegzufiltern). Insofern ist es schon auch richtig wie Dr. Osthaus zu fragen, was der einzelne Nutzer wirklich will. Hier gibt es sicherlich sehr unterschiedliche Prioriäten. Daß ein gewisser padeluun (Quizfrage: padeluun ist das staatlich sanktioniert Pseudonym für wen?) hier vom Netz-Ideal ausgeht und für einen sehr radikalen Neutralitätsansatz steht, ist zwar in gewisser Weise ehrenwert, grenzt aber bei praktischer Umsetzung an Zwangsbeglückung. Sachgerechter scheint hier zu sein, Neutralitätsansprüche auch im Verhältnis zur Marktmacht zu sehen, also einen asymmetrischen Regulierungsansatz zu wählen. So könnten an Teilnehmer mit beträchtlicher Marktmacht schärfere Maßstäbe angelegt werden, während relative Nieschenanbieter weniger hohe Ansprüche zu erfüllen hätten, um ihre Leistungsfähigkeit und Innovationsstärke nicht zu gefährden (dies würde auch das oben schon erwähnte Phänomen, daß der Übergang von Nutzer in Diensteanbieter fließend sein kann, gut berücksichtigen).

Gerade in diesem Zusammenhang bin ich übrigens froh, daß z.B. die Thematik Vertragslaufzeiten sehr strittig diskutiert wurde. Hier scheint es mir schon so zu sein, daß zwar wenige kleine Anbieter als Alleinstellungsmerkmal sehr flexibel sind aber eben dennoch die standardmäßigen 24-monatigen Verträge der Großanbieter in Zeiten enormen technischen Fortschritts fast schon einer Knebelung nahekommen. Es würde zu weit gehen, dies als Marktversagen zu brandmarken, aber ein freundlicher Hinweis politischer Kreise, daß hier Regulierung drohen könnte, falls es nicht zu kürzeren Standardlaufzeiten kommt, kann sicher nicht schaden, um bei Providern einen Denkprozeß anzustoßen. Wobei ich ganz grundsätzlich (hinreichende Auswahl — also tstsächlichen Wettbewerb — vorausgesetzt) an den kritischen Konsumenten glaube.

Ich könnte mir vorstellen, daß es in der weiteren Debatte auch noch intensiver um die Frage gehen wird, ob bzw. wie der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge diskriminierungsfreie Teilhabe am Netz zu gewährleisten gedenkt . 

Am Ende des Denkprozesses werden für mich in der Abwägung jedenfalls folgende Gedanken ausschlaggebend sein:

Das Netz ist durch erst durch seine inhaltliche Agnostik das geworden, was es ist. Jeder kann nicht nur empfangen, sondern auch senden. Diese Offenheit ist für mich nicht nur schützenswert sondern förderungswürdig.

Als Verfechter der sozialen Marktwirktschaft vertraue ich primär den Marktmechanismen, sofern die Leitplanken sicherstellen, daß Grundrechte, Meinungs- und Rezipientenfreiheit, Datenschutz und diskriminierungsfreier Zugang angemessen gewährleistet sind.

Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion des Themas im Rahmen der EIDG-Projektgruppe Netzneutralität, die von Peter Tauber geleitet wird, auf dessen Blog ich daher gern zur weiteren Lektüre verweise.

Ergänzung 17.06.2010 00:30 als Lesetipp: Hubertus Gersdorf auf Carta: Netzneutralität: Erster Aufschlag der Enquete-Kommission

Ergänzung 17.06.2010 12:30, SPD-Netzpolitik: Definition von Netzneutralität

Ergänzung 17.06.2010 17:00: Infos zur Netzneutralität auf blogfraktion.de

Ergänzung 19.06.2010 13:00: Grün digital — Die Enquete stürzt sich in die inhaltliche Arbeit

Ergänzung 19.06.2010 14:00: Manuel Höferlin in The European: Web Freiheit — Kein neutrales Netz

Ergänzung 19.06.2010 19:45: Stephan Zeidler: Netzneutralität – oder die Frage, ob der Sozialismus zurückkehrt…

Dieser Text ist mir etwas wert:

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Da das Einbetten des Videos deaktiviert ist, bitte zunächst dieses Video anschauen: http://www.youtube.com/watch?v=g11JHTTSCjM

Dann die Meldung Extremisten werfen Sprengsatz auf Polizisten als Hintergrundinfo lesen.

Wenn die vorliegenden Informationen korrekt sind, muß man feststellen:

Sowas hat mit Demokratie und Demonstrationsfreiheit nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun. Das ist auch nicht mehr mit dem unerträglichen Euphemismus von „Erlebnisorientiertheit“ zu beschönigen. Und es ist auch nicht mehr einfach nur kriminell, wie so vieles, was auf sog. Demonstrationen (vulgo Krawallorgien) heutzutage zum Repertoire gehört.

Was wir da sehen ist Terrorismus und ausgelebte Mordlust.

Wann werden endlich die juristischen, ausrüstungstechnischen und einsatztaktischen Rahmenbedingungen geschaffen, damit Einsatzkräfte besser gegen solche Attentate geschützt sind, sich adäquat zur Wehr setzen und eine nachhaltig-effektive Strafverfolgung einleiten können?

Muß es erst tote Beamte geben?

Wo bleibt der Aufstand der Anständigen?

Ich bin fassungslos. 

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Anfang Juni durfte ich für den Regionalteil Stormarn der Lübecker Nachrichten die Pro-Seite eines Pro & Contra Google StreetView schreiben. Hier mein Beitrag:

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass viele der Argumente gegen Google Streetview auf unvollständigen oder gar falschen Annahmen und Informationen beruhen. Es ist ein ärgerliches Phänomen, dass gerade hierzulande oftmals die Debatte von Angst und Misstrauen beherrscht wird, welche leider nur zu häufig auf Unkenntnis beruhen oder interessengeleitet geschürt werden. Chancen und Möglichkeiten neuer Technologien werden übersehen, geraten in den Hintergrund oder werden totdiskutiert.

In vielen Ländern läuft Streetview seit Jahren ohne nennenswerte Probleme und Proteste. Denn außer der stetigen Behauptung recht konstruierter potentieller Missbrauchshypothesen ist bisher niemandem ein Schaden zugefügt, erhöhte Einbruchsraten sind nirgends festgestellt worden. Denn die Straßenzüge werden nicht – wie häufig geschrieben – „gefilmt“ (was vermutlich das Gefühl dauerhafter Videoüberwachung suggerieren soll), sondern einmalig aufgenommen. Und diese Aufnahmen unterliegen der seit dem Kaiserreich geltenden Panoramafreiheit, sind also vollkommenlegal. Um von vornherein Datenschutzprobleme zu vermeiden, werden Personen und Autokennzeichen ohnehin unkenntlich gemacht. Wo soll hier der Eingriff in die Privatsphäre liegen? Denn Streetview nimmt eben einmalig nur das auf, was jeder andere ständig beobachten kann. Gelegentlich wurde in diesem Zusammenhang die Höhe, aus der die Aufnahmen gemacht werden, kritisiert. Übereifrige Datenschützer werfen dann Google vor, es würde über Zäune in Hintergärten gespäht. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer sitzen erhöht und haben exaktdieselbe Perspektive.

Der Blick für den Nutzen geht völlig verloren: Streetview erweitert wie auch Google Maps und Google Earth den Blick für die Welt. Es eröffnet tolle Möglichkeiten, Reise- und Ausflugsziele vorher zu erkunden. Und nicht zuletzt wird es zunehmend auch zu einem wichtigen Faktor im Stadtmarketing, weil Gäste und Investoren sich auf diesem Weg über den Standort informieren. Wenn diese dann schwarz sehen, weil die Gemeinde den Aufnahmen widersprochen hat, macht es den Ort sicher nicht attraktiver. Am Ende gilt: Lassen Sie sich nichts erzählen und nicht bevormunden. Schauen Sie einfach selbst und probieren Streetview einfach mal aus. Ich bin mir sicher, dass Sie dann zum Fan werden!

Siehe vollständiges Pro & Contra: Streetview: Begrüßt oder abgelehnt (Lübecker Nachrichten, Stormarn-Teil vom 01.06.2010).

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